Strategie, Richtlinien und Praktiken

GRI 2-22 bis GRI 2-28

2-22 Anwendungserklärung zur Strategie für nachhaltige Entwicklung

Im Vorwort des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt die Erklärung des Vorstands.  

Darüber hinaus betont der Vorstand der EB regelmäßig in der mündlichen wie schriftlichen Kommunikation mit den Gremien und den Führungskräften die Relevanz und Bedeutung der Integration von Nachhaltigkeit in die Geschäftsprozesse der EB und der EB-Gruppe. Er forciert die regelmäßige Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken, die sich aus ökonomischer, ökologischer und sozialer Sicht ergeben. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig in den jeweiligen Sitzungen zum Fortschritt der Nachhaltigkeitsgrundsätze und damit zu den in der Sustainability Balanced Scorecard (SBSC) verankerten strategischen Nachhaltigkeitszielen. Die SBSC erweitert die ökonomische Perspektive eines nachhaltigen Geschäftsmodells um die soziale und ökologische Perspektive zu einem ganzheitlichen, wertorientierten Nachhaltigkeitsmanagement. Weitere Informationen sind im Kapitel ‚Wesentliche Themen & Managementansatz‘ zu finden.  

Mit ihrem Handeln möchte die EB für Mensch und Natur Verantwortung tragen. Daher hat sie Nachhaltigkeit seit jeher in ihrer Vision, Mission und dem Leitbild verankert und zum integralen Bestandteil der Unternehmensgrundsätze und des Geschäftsmodells gemacht. Die Nachhaltigkeitsgrundsätze wirken sich folglich auf alle Prozesse und Strategien innerhalb der EB aus – die Nachhaltigkeitsgrundsätze sind in zusammengefasster Form auf der Website der EB zu finden (https://www.eb.de/ueber-uns/unternehmensgrundsaetze.html). 

Mit der Erweiterung der EB zu einem Konzern nach HGB, dem Evangelische Bank-Konzern (EB-Gruppe), ist die Notwendigkeit entstanden, Nachhaltigkeitsthemen zu zentralisieren, um sie ergebnisorientiert steuern und managen zu können. Die Stabsabteilung „Strategie & Nachhaltigkeit“ ist seitdem mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet worden. In dieser Abteilung werden insb. durch das Team „CSR & Sustainable Finance“ alle operativen Nachhaltigkeitsthemen der EB-Gruppe gebündelt sowie die jeweilige Umsetzung und Weiterentwicklung von relevanten Themen und Prozessen angestoßen und vorangebracht. Die Abteilungsleitung berichtet direkt an den Vorsitzende des Vorstands der EB. Des Weiteren moderiert und führt die Abteilungsleitung durch den Nachhaltigkeitsrat, der wiederum sicherstellen soll, dass in allen Bereichen der EB-Gruppe ein einheitliches Nachhaltigkeitsverständnis besteht und dies in den operativen Prozessen umgesetzt wird (GRI 2-9). Darüber hinaus wird in der EB-Gruppe die Nachhaltigkeitskommunikation nach innen wie außen verstetigt.  

Die rasante Weiterentwicklung der Angebote an nachhaltigen Anlagemöglichkeiten erfordert ein ständiges Hinterfragen und eine kontinuierliche Weiterentwicklung der bestehenden Prozesse, wozu eine regelmäßige Überprüfung der Investitionen auf Nachhaltigkeitskriterien gehört. Auf Basis der Nachhaltigkeitsgrundsätze der EB hat die EB-SIM ihr nachhaltiges Anlageangebot vollumfänglich auf die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen ausgerichtet und ein ESG-Reporting u. a. mit SDG-Bezug entwickelt. Ein kontinuierliches Kontroversen-Monitoring zu wesentlichen Themen findet u. a. auf Basis der Daten einer newsbasierten Nachhaltigkeitsbewertung in Echtzeit statt. 

Die Ermittlung und Darstellung der Trends, die sich auf die Organisation und ihre Strategie für einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung auswirken, erfolgt über das Trendradar der EB, welches in drei Dimensionen (Trendfeld, Reifegrad, Sensitivität) gegliedert ist.  

Strategisch relevante Trends im Nachhaltigkeitsbereich sind zum einen die verschärften Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen, zum anderen aber auch Einflüsse durch Rahmenwerke wie den Sustainable Development Goals, dem EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums, zu dem die EU-Umweltziele gehören.   

Aus sozialpolitischen Gesichtspunkten heraus spielt bspw. weiterhin der demografische Wandel, der Fachkräftemangel, aber auch die Digitalisierung in der Gesundheits- und Sozialbranche eine Rolle. Die makroökonomischen Ereignisse, die sich auf die EB auswirken, sind im Konzernlagebericht unter Abschnitt B.‚ Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) ausführlich dargestellt.  

Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse, die im Berichtszeitraum 2023 durchgeführt wurde, flossen in das Nachhaltigkeitsprogramm ein, welches einen Überblick über die Leistungen gibt. Es umfasst Maßnahmen, welche die jeweils aktuellen nachhaltigkeitsbezogenen Chancen und Risiken für die EB in Bezug auf die wesentlichen Themen adressieren.

Die Wesentlichkeitsanalyse ist das Fundament und somit die Grundlage für die Strategien und das Reporting. Daraus wird das Nachhaltigkeitsprogramm abgeleitet. Nähere Informationen sind im Kapitel Managementansatz zu finden. Das Nachhaltigkeitsprogramm ist im Anhang dargestellt.

Für das Berichtsjahr 2023 lassen sich wichtige Erfolge in Bezug auf den Beitrag der EB zur nachhaltigen Entwicklung verzeichnen. Nachfolgend sind einzelne ausgewählte Erfolge dargestellt:

Im Berichtsjahr wurde der EB-Lebenswert-Treff initiiert, der als Diskussionsplattform für Kirche, Gesundheits- und Sozialwirtschaft genutzt wird und u. a. nachhaltiges Wirtschaften der Zukunft thematisiert. Darüber hinaus wurde der EB-Öko-Aktienfonds im Berichtsjahr bereits zum fünften Mal in Folge mit dem FNG-Siegel ausgezeichnet und erhielt die Höchstnote von drei Sternen. Des Weiteren fand im Jahr 2023 zum vierten Mal die erfolgreiche EMASplus-Rezertifizierung statt. .

Als Herausforderung für das Jahr 2023 stellte sich das Erfassen von Nachhaltigkeitsdaten heraus. Dazu zählt die Erweiterung der Berichterstattung um die Scope 3-Emissionen – insb. Scope 3.15 (finanzierte Emissionen) – auf Kundenseite. Um die Qualität der Nachhaltigkeitsdaten beurteilen zu können, werden diese sukzessive überprüft und verbessert. Des Weiteren ist die Vorbereitung auf die zukünftige CSRD-Berichterstattung in den Fokus gerückt. Damit Finanzdienstleister:innen den existierenden und zukünftigen regulatorischen Anforderungen entsprechen können, sind sie auf die Zusammenarbeit mit Kund:innen angewiesen. Um die Partnerschaft mit Unternehmen der Sozialwirtschaft weiter intensivieren zu können, entwickelt die Evangelische Bank derzeit passgenaue Kundenlösungen – das EB-Immo-Scoring und das EB-Sustainability-Scoring.

Das EB-Immo-Scoring liefert einen schnellen, kennzahlenbasierten Überblick über Immobilien auf Objekt- und Portfolioebene in Bezug auf Wert- und Nachhaltigkeitsaspekte. Das EB-Sustainability-Scoring ermöglicht eine erste Standortbestimmung der eigenen Nachhaltigkeitsleistung und bietet einen einfachen Einstieg in das komplexe Themenfeld der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Beide Toollösungen werden im Sommer 2023 gelauncht.

2-23 Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen

Verantwortungsvolles Handeln ist für die Evangelische Bank ein zentraler Aspekt ihres Geschäftsmodells und gehört zum Selbstverständnis der Bank. 

Die Bewahrung der Schöpfung, die Übernahme von Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen und nachhaltige Unternehmensführung sind ihr Versprechen und Verpflichtung zugleich. Daher hat sich die EB bzw. EB-Gruppe verschiedene (freiwillige) (Selbst-)Verpflichtungen auferlegt. U. a. aus dieser Motivation heraus hat die EB im Jahr 2018 den UN Global Compact unterzeichnet und sich zur Einhaltung und Förderung der 10 Prinzipien verpflichtet. 

Die Inhalte und Bestrebungen der Verpflichtungen werden sukzessive weiter in die Unternehmensgrundsätze, die Nachhaltigkeitsgrundsätze, den EB-Corporate Governance Kodex, die Führungsgrundsätze und -leitlinien sowie den Verhaltenskodex einfließen. Daraus resultiert die Integration in die relevanten Strategien, Prozesse und Maßnahmen. 

Darüber hinaus ist ein regeltreues und integres Verhalten für die EB von höchster Bedeutung. Die Direktion ‚Compliance & Recht‘ nimmt die Sicherstellung bzw. Überwachung dieses Anspruchs wahr, die die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischen Standards und die Erfüllung weiterer, wesentlicher und in der Regel von der Evangelischen Bank selbst gesetzter ethischer Standards und Anforderungen erfordert. Dazu zählen z. B. das GwG, das WpHG, die DSGVO, der Deutsche Corporate Governance Kodex sowie die EB-Unternehmensgrundsätze. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist die EB verpflichtet, angemessene und wirksame organisatorische Vorkehrungen zu treffen, um die Einhaltung der für sie geltenden Regeln und Pflichten sicherzustellen. 

Der Vorstand der EB hat das Compliance Commitment abgegeben, die EB im Einklang mit allen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und internen Richtlinien zu führen. Folglich entspricht es der gesellschaftlichen Verantwortung der EB, sich jederzeit und überall bei ihren Tätigkeiten für das Unternehmen an geltende Gesetze zu halten, ethische Grundwerte zu respektieren und vorbildlich zu handeln. 

Mit dem Compliance Programm hat die EB umfassende Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Regeln und unternehmensinternen Richtlinien zu gewährleisten. 

Die EB geht ihrer Sorgfaltspflicht, die sich aus den Selbstverpflichtungen ergeben, umfassend nach. Bspw. stellt sie über das Nachhaltigkeitsmanagementsystem EMASplus sicher, Nachhaltigkeit mess- und überprüfbar zu gestalten und innerhalb eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses Indikatoren und Instrumente zu entwickeln, um die Empfehlungen der NORM DIN ISO 26000 umzusetzen.  

Darüber hinaus sind im Dienstleisterkodex konkrete Anforderungen und nicht verhandelbare Standards definiert, deren Einhaltung und Beachtung die Bank bei allen Geschäftsvorgängen von ihren Lieferant:innen und Dienstleister:innen erwartet – hierzu gehören insb. Mindeststandards, die sich aus dem UN Global Compact ergeben. Auch prüft die Bank im Depot A die Einhaltung des Nachhaltigkeitsfilters und schließt bei Finanzierungen Unternehmen aus, die sich nicht über einen Corporate Governance Kodex oder ähnliche Leitlinien verpflichten. 

Wie im Vorwort geschrieben, bekennt sich die EB ausdrücklich zu den zehn Prinzipien des UN Global Compacts, wobei das Prinzip 7 besagt, dass die Unternehmen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen sollen. Dem trägt die EB umfänglich Rechnung, indem sie u. a. den Vorsorgeansatz der Vereinten Nationen in die Geschäftssteuerung und das Risikomanagement überträgt.  

Des Weiteren achtet die EB darauf, das Vorsorgeprinzip auch im Sinne der Ressourcenvorsorge zu erfüllen, indem sie durch die im Jahr 2015 etablierte Beschaffungsordnung vor allem soziale und ökologische Kriterien beim Einkauf ihrer Produkte berücksichtigt und somit ressourcenschonend agiert (GRI 2-6). Sowohl aufgrund der Maßnahmen zur Risiko- als auch zur Ressourcenvorsorge sowie aufgrund ihres nachhaltigen Geschäftsmodells geht die EB davon aus, dass ihr mit dem Vorsorgeansatz beschriebenes Risiko, wesentlich zu irreversiblen Umweltschäden beizutragen, sehr gering ist. 

Gleichwohl ist sich die EB bewusst, dass zukünftige klimatische und umweltbezogene Veränderungen durchaus Auswirkungen auf ihr Geschäftsmodell oder umgekehrt die Bankaktivitäten verstärkt positive wie auch unter Umständen negative Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima haben könnten. Politik, Gesellschaft und Wirtschaft befinden sich in einer Transformation hin zu einer nachhaltigeren und klimaresilienten Zukunft. Neueste wissenschaftliche wie auch politische und regulatorische Entwicklungen fließen deshalb fortlaufend in strategische Entscheidungsprozesse ein.  

Zudem verabschiedete die EB 2020 strategische Klimaleitlinien. Diese sieht insbesondere auch Ziele und Maßnahmen für einen systematischen Umgang mit Risiken und Chancen des Klimawandels in allen Bereichen der EB-Gruppe vor. Diese werden sukzessive umgesetzt. Dadurch stellt die EB-Gruppe sicher, dass potenzielle negative Auswirkungen, die sich insbesondere aus dem Klimawandel ergeben, frühzeitig erkannt und eingedämmt werden können. 

Des Weiteren sieht die EB eine wichtige Anwendung des o. g. Vorsorgeansatzes auch in der aktiven Umsetzung ihrer im Jahr 2019 veröffentlichten Engagement-Strategie. Dies bedeutet für die EB, dass sie ihre Einflussmöglichkeiten nutzt und mit Unternehmen, in die sie investiert oder investieren will, in den Dialog tritt. Auf diese Weise fördert die EB kontinuierlich eine nachhaltige Entwicklung und sensibilisiert für eine notwendige Veränderung hin zu einer klimaverträglichen, ressourcenschonenden und sozialen Wirtschaft. 

Nähere Ausführungen zun den strategischen Klimaleitlinien und den Engagement-Aktivitäten sind im Kapitel ‚Ökonomische Verantwortung‘ und auf der Website der EB zu finden (eb-klimaleitlinien-05-2022.pdf). 

Die EB respektiert die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen. In Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte basiert das Engagement für die Menschenrechte auf der internationalen Menschenrechtscharta und der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation. Die EB beachtet die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und handelt im Einklang mit den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen, wobei das Prinzip 1 besagt, dass Unternehmen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten sollen.

Die Berührungspunkte bei der Wahrung von Menschenrechten sind zahlreich. Denn von Diskriminierung bis Datenschutz, Niedriglöhnen oder Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit – beim Thema Menschenrechte besteht eine Bandbreite an möglichen Risiken.

Dies zu erkennen, trägt einen großen Teil zur gesellschaftlichen Verantwortung und Ethik der Bank bei. Es ist daher Anspruch der EB, bestmöglich dafür zu sorgen, dass diese elementaren Rechte im eigenen Geschäftsbetrieb und dem der Partner respektiert und eingehalten werden.

Die EB hat sich umfangreiche (Selbst-)Verpflichtungen ggü. den Kund:innen, Dienstleister:innen und Mitarbeiter:innen auferlegt, um keine Menschen- und Arbeitsrechte zu missachten, wobei zu ihren Stakeholdern keine Personen gehören, die als gefährdet oder schutzbedürftig eingestuft sind. Um die Vielfalt in Unternehmen zu fördern, ist die Evangelische Bank Unterzeichner der Charta der Vielfalt.

Das Unternehmensleitbild, die Nachhaltigkeitsgrundsätze, der Corporate Governance Kodex, die Satzung, der Verhaltenskodex sowie die Führungsgrundsätze der EB sind in ihrer gültigen Fassung unter https://www.eb.de/ueber-uns/unternehmensgrundsaetze.html einsehbar.

Informationen bzgl. des UN Global Compacts zur EB sind auf der Website des UN Global Compacts zu finden https://unglobalcompact.org/what-is-gc/participants/132408-Evangelische-Bank-eG.

Die Genehmigung der Verpflichtungserklärungen erfolgt durch den Vorstand.

Die Verpflichtungserklärungen werden den Stakeholdern in geeigneter Form mitgeteilt. Dies ist bspw. der Dienstleisterkodex für Dienstleister:innen und Lieferant:innen in der Vertragsanbahnung. Für Mitarbeiter:innen werden relevante Selbstverpflichtungen insb. über die Mitarbeiter-Kommunikations-App „EBnow“ kommuniziert. Darüber hinaus werden die Unternehmensgrundsätze, Engagement-Strategie etc. in der aktuellen Fassung auf der Homepage der EB veröffentlicht.

2-24 Einbeziehung politischer Verpflichtungen

Auf der Ebene des Aufsichtsrats wurde der Nachhaltigkeitsausschuss gebildet, welcher sich auf Themen zur nachhaltigen Ausrichtung der Bank in den Bereichen E, S und G konzentriert. 

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse mit dem Ziel der nachhaltigen Wertschöpfung. Er legt auch die Nachhaltigkeitsgrundsätze mit dem strategischen Zielsystem fest. Die Leiter:innen der Direktionen verantworten die jeweiligen Disziplinen in der Organisation, welche operativ durch die Mitarbeiter:innen umgesetzt werden. 

Als Unterzeichnerin des UN Global Compacts hat sich die EB dazu verpflichtet, die Einhaltung der Menschenrechte zu wahren. Für das Einhalten der Verpflichtungen sind verschiedene Organisationseinheiten im operativen Geschäft zuständig. Dazu zählen vor allem die Direktion ‚Compliance & Recht‘ (insb. die Abteilung ‚Compliance‘, die Direktion ‚Personal‘ und die Stabsabteilung ‚Strategie & Nachhaltigkeit‘). 

Außerdem ist verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln auch Bestandteil des Nachhaltigkeitsrats und des Arbeitskreises Diversität, dessen Ziel die Förderung der Vielfalt in der EB ist. 

Die in GRI 2-23 genannten Verpflichtungen orientieren sich an dem nachhaltig ausgerichteten Geschäftsmodell der EB. Durch die Verpflichtungen, die die EB bspw. an den geeigneten Stellen der Unternehmensgrundsätze verankert, ist gewährleistet, dass Nachhaltigkeit ein originärer Teil des Unternehmenszwecks ist. Diese politischen Verpflichtungen werden folglich in den Geschäftsbeziehungen berücksichtigt. Als hervorzuhebende Maßnahmen, die sich ergaben, gelten die Mindeststandards des Dienstleisterkodex, die Einhaltung der Beschaffungsordnung (GRI 2-6) und die EB-Filter (Ausschlusskriterien im Kredit- und Anlagegeschäft). Mit der Engagement-Strategie nutzt die EB ihren wirtschaftlichen, kompetenzbasierten und gesellschaftlich-ethischen Einfluss, um ihre unterschiedlichen Anspruchsgruppen zu verstärkten Anstrengungen für eine nachhaltige Entwicklung zu motivieren, wie sie in den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen definiert werden. 

Die generelle Leistung der EB in Nachhaltigkeitsaspekten wird außerdem in der Vergütung des Vorstandes berücksichtigt (GRI 2-19). 

Die Evangelische Bank legt ihren Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten und Dienstleistern einen Dienstleisterkodex zu Grunde, um nicht verhandelbare Standards und Anforderungen sicherzustellen. Zu diesen Standards gehören neben Anforderungen bezüglich der Menschenrechte und sozialer Verantwortung auch Anforderungen zur ökologischen Nachhaltigkeit. Im Rahmen des partnerschaftlichen Dialogs ist die Bank zudem bereit, Dienstleister bei der Entwicklung und Einführung eigener verbindlicher Leitlinien für ethisches und ökologisches Verhalten zu unterstützen. Durch die strategische Ausrichtung der Evangelischen Bank auf Unternehmen der Gesundheits- und Sozialbranche und die Ergänzung der Ausschlusskriterien in der Kreditvergabe, ergibt sich eine Fokussierung/Begrenzung auf Geschäftspartner:innen aus diesem Sektor. Durch den Nachhaltigkeitsfilter werden Geschäftsaktivitäten auf der Anlageseite gesteuert.

Die EB bietet ihren Mitarbeiter:innen regelmäßig diverse Schulungen an. Diese Schulungen sollen bei den Mitarbeiter:innen zu Sensibilität in den jeweiligen Bereichen führen. Im Jahr 2022 haben für alle Mitarbeiter:innen verpflichtende Schulungen zu den Themen Nachhaltigkeit, Menschenrechte, Geldwäsche, Korruptionsbekämpfung, Arbeitssicherheit und Informationssicherheit stattgefunden. Darüber hinaus existieren Schulungen für spezifische Funktionen und/oder Teams/Abteilungen im Unternehmen.

2-25 Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen

Die EB-Gruppe hat sich zu verschiedenen (freiwilligen) Verpflichtungen bekannt und diese unterzeichnet. Ziel ist es, die negativen Auswirkungen zu verringern bzw. einen positiven Beitrag zu leisten sowie eine nachhaltige und zukunftsfähige Weiterentwicklung der Wirtschaft zu unterstützen. Dies geschieht, indem die EB-Gruppe die Anforderungen aus den (Selbst-)Verpflichtungen mit konkreten Maßnahmen umsetzt und in ihre Strategien und Prozesse integriert.  

In Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte basiert das Engagement für die Menschenrechte auf der internationalen Menschenrechtscharta und der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation. Die EB beachtet die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und handelt im Einklang mit den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen. 

Die Zufriedenheit ihrer Kund:innen steht für die EB an erster Stelle. Daher gibt sie ihren Kund:innen die Möglichkeit, Kritik zu äußern und Verbesserungsvorschläge einzureichen. Hierfür ist ein zentrales Beschwerdemanagement in der Direktion Compliance & Recht eingerichtet. Jedwede Äußerung der Unzufriedenheit seitens ihrer Kund:innen sieht die EB als Beschwerde an. Ziel des Beschwerdemanagements ist es, die zeitnahe und angemessene Bearbeitung von Kundenbeschwerden sicherzustellen. Eingegangene Beschwerden werden ausgewertet, um beispielsweise wiederkehrende Fehler oder Missverständnisse zu beheben. Alle Maßnahmen dienen dazu, dauerhaft eine hohe Kundenzufriedenheit und eine langfristige Kundenbeziehung sicherzustellen. Daneben dient das Beschwerdemanagement zur Aufdeckung prozessualer und kommunikativer Optimierungs- bzw. Entwicklungspotenziale. 

Zur Vermeidung von Verstößen gegen geltendes Recht oder interne Vorgaben können sich alle Mitarbeiter:innen mit ihren Fragen entweder an den Vorstand, ihre Führungskräfte, die Compliance-Beauftragten und/oder den Betriebsrat wenden. Über das Hinweisgebersystem können Vorfälle auch anonym gemeldet werden (GRI 2-26). Darüber hinaus beinhaltet die Mitarbeiterbefragung eine Frage zum Diskriminierungsempfinden, um für dieses Thema das Bewusstsein zu stärken. Mitarbeiter:innen, die im guten Glauben und in guter Absicht einen mutmaßlichen Verstoß durch andere melden, haben keinerlei Sanktionen oder Benachteiligungen zu befürchten. Rechtsverstöße und Verletzungen gegen die Grundwerte der EB einschließlich des Verhaltenskodexes werden nicht toleriert. Mithilfe des Hinweisgebersystems und den verschiedenen Kontaktpersonen stellt die EB sich entschieden gegen jegliche Form von Diskriminierung. Weiterhin werden alle gemeldeten Bedenken sowie die Art des gemeldeten Fehlverhaltens und der Prozentsatz der Bedenken, die während des Berichtzeitraums beantwortet wurde, beurteilt. Es wird überprüft, ob die Bedenken einerseits zur Zufriedenheit bearbeitet worden sind oder sich als unbegründet erwiesen haben. 

2-26 Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen

Gesetzeskonformes sowie ethisches Verhalten sind feste Bestandteile der Unternehmenskultur und bilden somit die Basis für das Vertrauen von Mitgliedern, Kund:innen, Mitarbeiter:innen und weiteren Stakeholdern gegenüber der Bank.  

Um dieses Grundverständnis für ein gesetzeskonformes, verantwortungsbewusstes, nachhaltiges und risikobewusstes Verhalten zu dokumentieren, wurde 2017 ein eigener Verhaltenskodex durch eine Gesamtbetriebsratsvereinbarung verabschiedet und ist seitdem für alle Mitarbeiter:innen verbindlich. Die Verantwortung für die Einhaltung des Verhaltenskodexes obliegt dem Vorstand der Bank. Führungskräfte sind dazu angehalten, über die Bedeutung und den Inhalt die Mitarbeiter:innen zu informieren. Die im Unternehmensleitbild festgehaltenen Werte, sollen zu einer respektvollen, aufgeschlossenen und achtsamen Unternehmenskultur führen, genauso wie die Führungsleitlinien und die Corporate Story.

Als zentrale Anlaufstelle für Kundenbeschwerden existiert in der Direktion ‘Vertrieb’ ein Beschwerdemanagement-Team. Das Team kommuniziert mit den Kund:innen und analysiert die Kundenbeschwerden bzw. Hinweise jedweder Art einschließlich der Meldung von Verstößen gegen den Verhaltenskodex in Bezug auf Erkenntnisse für die Verbesserung von Produkten, Prozessen und Abläufen.

Fragen zu ethischem und gesetzeskonformem Verhalten werden in den jeweiligen Bereichen der Direktion Compliance & Recht beantwortet.

Des Weiteren verfügt die EB gem. § 25a Abs. 1 S. 6 Nr. 3 KWG über ein automatisiertes Hinweisgebersystem (Whistleblowing-System). Der Prozess ermöglicht es allen Mitarbeiter:innen und Einzelpersonen unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität, Verstöße gegen den Verhaltenskodex zu melden. Als Hinweisgebersystem wird das elektronische Business Keeper Monitoring System (BKMS-System) genutzt. Mit dieser Software wird es ermöglicht, dass Hinweise namentlich oder auch anonymisiert übermittelt werden können. Auf Wunsch der meldenden Person kann auch eine anonyme Folge-Kommunikation zwischen Bank und Hinweisgeber:in erfolgen. Die Direktion Compliance & Recht ist verpflichtet, den Hinweisen nachzugehen. 

Daneben besteht die Möglichkeit, Eingaben in einem so genannten Ombudsmannverfahren beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) vorzunehmen. Sollte die Person in einem anderen EU-Mitgliedsstaat wohnen, kann diese weitere Informationen zur außergerichtlichen Streitschlichtung bei FIN-NET (https://ec.europa.eu/commission/index_en) oder der entsprechenden Stelle in seinem eigenen Land erfragen. Darüber hinaus hat auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Hinweisgebersystem eingerichtet.  

Zudem verfügt die EB über eine Geschenkerichtlinie, welche 2021 in Kraft getreten ist. Diese Richtlinie dokumentiert die Einstellung der EB zur Praxis des Annehmens und Gebens von Geschenken sowie sonstigen Vorteilen und Einladungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit. Für die Erfüllung ihrer beruflichen Aufgaben ist eine absolute und unbedingte Integrität der Mitarbeiter:innen erforderlich. Alle Tätigkeiten sollen unbefangen und unabhängig von äußeren Einflüssen ausgeübt werden. 

Weitere Informationen und der Zugriff auf das Hinweisgebersystem sind auf der Website der EB im Bereich Compliance-Tätigkeit einsehbar (https://www.eb.de/ueber-uns/unternehmensgrundsaetze/compliance-informationen.html). 

Zur Erfassung, Genehmigung und Dokumentation der Sachverhalte wurde das System „Business Approvals“ eingeführt. Jeglicher Erhalt sowie jede Gewährung von Geschenken oder Einladungen bzw. sonstigen Vorteilen (z. B. kostenlose Webinare, Rabatte, Gewinne) oberhalb der Bagatellgrenze eines Gegenwertes von 15 Euro wird im System erfasst. Mit diesem erfolgt unter anderem das Reporting an die Gremien der EB. 

Alle Mitarbeiter:innen können sich jederzeit bei Beratungsbedarfen sowie mit Hinweisen oder Bedenken an ihre Vorgesetzten, die Direktionen Compliance & Recht und Personal oder den Betriebsrat der EB wenden. 

2-27 Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen

Im Berichtszeitraum 2023 wurden keine (wesentlichen) Verstöße gegen Gesetze und Verordnungen festgestellt. Folglich wurden keine Geldbußen von der EB gezahlt und es wurden auch keine nicht-monetären Sanktionen gegen die EB verhängt.

In der Direktion ‘Compliance & Recht’ existieren verschiedene Teams, die in Bezug auf Verstöße gegen bestimmte Gesetze und Verordnungen Auskunft erhalten. Dabei wird auf die Bereiche Kapitalmarkt-Compliance, MaRisk-Compliance, Zentrale Stelle (Geldwäsche) und Recht abgestellt.

Unter GRI 418 wird über mögliche Datenschutzverstöße gesondert berichtet. An dieser Stelle wird daher ausschließlich die Anzahl und Höhe der aufgetretenen Geldbußen offengelegt, sofern welche im Berichtsjahr auftraten.

Weitere Informationen sind außerdem unter GRI 205 zur Compliance vorhanden.

2-28 Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen

Einzelne oder mehrere Gesellschaften des EB-Konzerns sind im Berichtsjahr unter anderem aktives Mitglied in folgenden Verbänden, Vereinen und Interessengruppen:

  • Arbeitskreis Evangelischer Unternehmer in Deutschland e.V.
  • Arbeitskreis kirchlicher Investoren (AKI)
  • Arbeitgeberverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
  • Bundesinitiative Impact Investing
  • Bundesinitiative Impact Investing e.V.
  • Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI), Frankfurt am Main
  • Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), Berlin
  • Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Berlin
  • Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI), Frankfurt am Main
  • Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. (FNG)
  • Freunde des WZB e.V. (Wissenschaftszentrum für Sozialforschung Berlin), Berlin
  • Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V., Düsseldorf
  • Industrie- und Handelskammer
  • Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.
  • Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) und BVR Institutssicherung GmbH, Berlin
  • Südwind e.V. – Institut für Ökonomie und Ökumene, Bonn
  • United Nations Principles for Responsible Investments (UN PRI) Association
  • Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V.
  • Wirtschaftsrat der CDU e.V.